Von NULL
auf
WEBSITE
in
5 Minuten
Von NULL auf WEBSITE in 5 Minuten
Mit CMS 3.0 stellt Highway ein Werkzeug zur Verfügung, welches der Erstellung von Websites, dem Hosting und der Wartung dient.
Zweck des Unternehmens ist es, dieses Werkzeug anzubieten und weiterzuentwickeln, sowie Zusatzdienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Betrieb von Websites anzubieten.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind derzeit in Bearbeitung. Die endgültige Fassung finden Sie, sobald sie verfügbar ist, an dieser Stelle.
Die gegenständlichen Nutzungsbedingungen stellen einen gültigen und beiderseitig durchsetzbaren Vertrag zwischen Highway und dem Betreiber einerseits, sowie zwischen Highway und der Agentur andererseits dar.
Die Annahme des Vertrags erfolgt implizit durch Nutzung unserer Dienste.
Mit der Annahme dieses Vertrags durch den Kunden, bestätigt dieser auch dessen Rechtsfähigkeit aufgrund des Alters oder anderer Umstände. Stellt sich diese als nicht gegeben heraus, ist Highway nach eigenem Ermessen berechtigt, sich mit seinen Forderungen an dessen gesetzlichen Vormund zu wenden oder die Erbringung seiner Dienste einzustellen.
Es gilt österreichischen Recht, rechtliche Angelegenheiten sind vor dem zuständigen Gericht in Wien auszutragen.
Diese Allgemeinen Bedingungen (AB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, die Highway gegenüber dem AG erbringt, auch wenn im Einzelfall bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich auf die AB Bezug genommen wird. Geschäftsbedingungen des AG gelten nur, wenn sie von Highway schriftlich anerkannt wurden.
Die Inanspruchnahme unserer Dienste setzt die Registrierung und Erstellung eines Benutzerkontos voraus. Bei der Registrierung werden Angaben zum Unternehmen oder der Person abgefragt und gespeichert, aus denen der verantwortliche Ansprechpartner und eine ladungsfähige Adresse hervorgehen. Diese Angaben müssen vollständig und korrekt ausgefüllt werden und es obliegt der Verantwortung des Einzelnen, eine Änderung dieser Daten im Self-Service-Bereich zu korrigieren. Bei Nichterreichbarkeit müssen diese Daten im Streitfall auf Kosten des Kunden mit gerichtlicher Hilfe ermittelt werden.
Der Zugang zu manchen Diensten erfolgt aufgrund des Benutzernamens und Passworts. Es ist nicht gestattet, diese Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben. Für Käufe oder aber auch missbräuchliche Aktivitäten anderer, die aufgrund der Weitergabe der Zugangsdaten getätigt werden, haftet der Besitzer des Kundenkontos.
Die Weitergabe technischer Details, die nicht in der allgemein zugänglichen Benutzerdokumentation beschrieben sind, ist strikt verboten, egal, auf welchem Wege diese erhalten wurden. Dies umfasst jegliche Form des Reverse Engineering ebenso, wie die Weitergabe von zum System gehörenden Programmcode.
Auf Websites, die auf unseren Servern liegen, dürfen keine anstößigen, Gewalt verherrlichenden, extremistischen oder verbotenen Inhalte verbreitet werden. Ebenso ist die gesetz- oder sittenwidrige Nutzung der Websites, beispielsweise zum Erschleichen von Passwörtern, Phishing, Verkauf verbotener Waren oder das Bewerben solcher Websites, nicht gestattet.
Die Manipulation oder das Auslesen von Daten der Websites anderer Nutzer, die auf unseren Servern gehostet sind, durch Ausnutzung möglicher Systemfehler oder mithilfe erratener oder ausspionierter Zugangsdaten, ist strikt untersagt und schon der Versuch führt zu einem Ausschluss von unseren Diensten und möglichen zivilrechtlichen Konsequenzen.
Weiters sind Handlungen zu unterlassen, die dem Ruf des Unternehmens Highway, des Produkts CMS 3.0 oder anderer mit Highway verbundenen Plattformen und Produkten schaden.
Es nicht zulässig, durch technische oder sonstige Maßnahmen, den reibungslosen Betrieb der CMS 3.0 Infrastruktur willentlich zu stören.
Der Kunde hält Highway klag- und schadlos gegenüber Klagen, die aufgrund von Tätigkeiten oder Unterlassungen, die in dessen Verantwortungsbereich liegen, an uns herangetragen werden
Soweit dem AG vom AN Softwareprodukte überlassen werden oder dem AG die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem AG das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.
Werden Softwareprodukte oder Dienstleistungen Dritter vermittelt oder zur Verfügung gestellt, gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte bzw. Erbringers der Dienstleistung.
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem AG keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen. Die Rechte des AG nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt.
Der AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich vom AN erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen. Der AN verpflichtet sich insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.
Die mit dem AN verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
Der AG verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch den AN erforderlich sind. Der AG verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang des AN enthalten sind.
Der AG ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern des AN Weisungen -gleich welcher Art- zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den vom AN benannten Ansprechpartner herantragen.
Der AG wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass der AN in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der AG stellt sicher, dass der AN und/oder die durch den AN beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim AG erhalten. Der AG ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.
Erfüllt der AG seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von AN zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der AG wird die dem AN hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den beim AN jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.
Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der AG haftet dem AN für jeden Schaden.
Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des AG unentgeltlich.
Der Betreiber erhält das Recht zur Nutzung unserer Server im Rahmen des Website-Hostings, die Lizenz zur uneingeschränkten Nutzung des CMS, sowie den Zugang zu allen entgeltlichen und unentgeltlichen Zusatzdienstleistungen.
Der Ressourcenverbrauch (Speicher, Datentransfer) folgt nach dem Fair-use-Prinzip und wird bei üblicher Nutzung nicht verrechnet. Die Grenzen des Fair-use-Kontingents und die Preise für Mehrverbrauch sind in der aktuellen Preisliste ersichtlich.
Projekte mit einem erwartbar hohen Besucheraufkommen, überdurchschnittlichem Speicherbedarf oder Transfervolumen müssen mit Highway abgestimmt werden, um rechtzeitig auf den Mehrbedarf vorbereitet zu sein und eine Überlastung der Kapazitäten zu verhindern.
Für die Einhaltung der Rechte Dritter, im Besonderen, aber nicht eingeschränkt auf
Agenturen können mit ihrem Zugang Websites für deren Kunden einrichten und diese mit einem zentralen Passwort warten. Die monatlichen Serverkosten können wahlweise von Highway direkt an den Endkunden oder über die Agentur verrechnet werden. In letzterem Fall ist die Agentur berechtigt, die Serverkosten mit oder ohne Aufschlag und in Bündelung mit eigenen Wartungsleistungen an den Kunden weiterzuverrechnen.
Der üblicherweise am Ende einer Seite befindliche Link "powered by CMS 3.0" kann mit dem eigenen Namen und Link auf die eigene Homepage individualisiert werden.
Eigene Dienstleistungen können in der CMS-Galerie allen Betreibern von CMS 3.0 Websites angeboten werden, vorausgesetzt, es können ausreichende Kenntnisse des Systems nachgewiesen werden, um die Leistungen ordnungsgemäß zu erfüllen. Die Entscheidung darüber, ob eine Dienstleistung in der Galerie angezeigt wird, liegt im Ermessen von Highway.
Innerhalb der Agentur können mehrere Nutzernamen für Mitarbeiter angelegt und gemeinsam verwaltet werden.
Für Kunden die über die CMS 3.0 Website oder von Highway direkt an die Agentur vermittelt wurden, ist die Website mit CMS 3.0 umzusetzen. Es ist nicht gestattet, diese für ein Konkurrenzprodukt abzuwerben.
Im Falle von Streitigkeiten zwischen der Agentur und einem ihrer Kunden, bleiben die Forderungen von Highway an die Agentur, sowie an den Betreiber unberührt.
Verlangt ein Betreiber, der zugleich Kunde der Agentur ist, einen Agenturwechsel, wird Highway diesem Wunsch nachkommen. Gegebenenfalls offene Forderungen der Agentur an diesen Kunden sind direkt mit diesem zu klären.
Highway stellt die für den Betrieb der Websites seiner Kunden benötigte Infrastruktur zur Verfügung und unternimmt die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufs. Dazu gehört auch eine regelmäßige Datensicherung, um ggf. rasch wieder einen reibungslosen Betrieb gewärleisten zu können.
Der AG nimmt zur Kenntnis, dass Mitarbeiter von Highway sowohl über lesenden als auch ändernden Zugriff auf alle Daten der Websites seiner Kunden verfügen.
Highway ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Dienste Dritter zu bedienen
Highway beansprucht keinerlei Rechte an den Inhalten der Websites seiner Kunden
Grundlage der für die Leistungserbringung von AN eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des AG, wie er auf der Grundlage der vom AG zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des AG eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird der AN auf Wunsch des AG ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
Highway ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.
Leistungen durch Highway, die vom AG über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom AG nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils bei Highway gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der bei Highway üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den AG oder sonstige nicht von Highway zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Sofern Highway auf Wunsch des AG Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem AG und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Der AN ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.
Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“ nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen.
Highway verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt der AN die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist Highway verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt.
Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des AG oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des AG gemäß dieser Vereinbarung, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die vom AN erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Der AN wird auf Wunsch des AG eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.
Der AG wird den AN bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom AG unverzüglich schriftlich oder per e-mail dem AN zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der AG.
Für die meisten installierbaren Komponenten in der CMS-Galerie wird kein Entgelt verlangt. Diese Komponenten können in der Form, wie sie sind, verwendet und individuell angepasst werden, Inkludieren aber keine Anpassungs- bzw Supportleistungen seitens Highway. Werden Anpassungen benötigt, dann werden diese, wie unter Punkt "Supportleistungen" beschrieben, zu den aktuell gültigen Sätzen verrechnet.
Kostenpflichtige Komponenten enthalten Anpassungen bis zu einem Ausmaß, welches sich durch Anwendung des aktuell gültigen Stundensatzes gemäß Preisliste aus dem Komponentenpreis ergibt.
Agenturen mit Support -Abo können kostenpflichtige Komponenten ohne Bezahlung verwenden, allerdings sind in dem Fall Anpassungsleistungen nicht inkludiert, sondern werden bei Bedarf nach Aufwand verrechnet.
Für bestimmte Produkte bedient sich Highway der Leistungen Dritter. Je nach Art der Dienstleistung erfolgt die Verrechnung entweder über Highway oder in direkter Verrechnung mit dem Drittanbieter.
Die Servermiete deckt die laufenden Kosten für den Betrieb einer Website ab.
Darin inkludiert:
* fair use: der Verbrauch von Speicherplatz und Datentransfer wird bei üblicher Nutzung nicht verrechnet. Zum Schutz vor Überlastung gemeinsam genutzter Ressourcen gilt jedoch folgende Einschränkung: überschreitet die Summe aus Datentransfer und verwendetem Speicherplatz das Fair Use-Kontingent von 100GB pro Monat, dann kann für die überschrittene Menge ein Aufpreis verrechnet werden. Dessen Höhe bemisst sich gemäß der Preisliste.
Die vom AG zu bezahlenden Vergütungen und Konditionen ergeben sich aus dem Vertrag. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
Reisezeiten von Mitarbeitern des AN gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Die genannten Sätze ändern sich entsprechend der Preisgleitklausel in Punkt 9.5. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom AG nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege(Kopien).
Der AN ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den AG in angemessener Höhe abhängig zu machen.
Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen vierteljährlich im Voraus verrechnet. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der AN über sie verfügen kann. Kommt der AG mit seinen Zahlungen in Verzug, ist der AN berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des AG 14 Tage überschreiten, ist der AN berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Der AN ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.
Die Aufrechnung ist dem AG nur mit einer vom AN anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem AG nicht zu.
Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der AG. Sollte der AN für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der AG den AN schad- und klaglos halten.
wenn nicht anders vereinbart, wird Highway ermächtigt, Screenshots und Zitate aus den Webauftritten seiner Kunden für eigene Werbezwecke zu verwenden. Sollte dies nicht dem Interesse des Kunden entsprechen, kann diese Ermächtigung seitens des Kunden jederzeit zurückgezogen werden.
Highway unternimmt alles in seinen Möglichkeiten stehende, um CMS 3.0 robust, am neuesten Stand der Technik und fehlerfrei zu halten. Dennoch kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass bis dato unentdeckte Mängel auftreten.
Unsere Dienste werden ohne Gewähr auf die Funktionstüchtigkeit, Qualität, Zuverlässigkeit, Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Browserversionen angeboten
Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber ab.
Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 8.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des AG -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.
Der Vertrag wird durch Inanspruchnahme unserer Dienste auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann gemäß den nachfolgend angeführten Bedingungen von beiden Seiten beendet werden:
Seitens des Betreibers:
Seitens der Agentur:
außerordentliche Kündigung seitens Highway:
Vertragsänderungen werden auf der Homepage veröffentlicht und gelten automatisch, wenn nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen wird. Es obliegt der Verantwortung des Einzelnen, sich regelmäßig über Änderungen zu informieren. Als zusätzlicher Service wird eine Mailingliste eingerichtet, über die angemeldete User von Änderungen automatisch informiert werden. Da die Zustellbarkeit der Mails nicht in unserem Einflussbereich liegt, kann der Nicht-Erhalt der Verständigung die Wirksamkeit der Vertragsänderung nicht verhindern oder verzögern.
Vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Rechtslage können Streitfälle nur auf individueller Basis behandelt werden. Auf die Teilnahme an Sammelklagen oder anderen kollektiven Klageformen wird verzichtet.
Von diesem Vertrag abweichende Bestimmungen und Sonderregelungen bedürfen der Schriftform.
Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, das der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksam gewordenen Formulierung tritt eine gültige Bestimmung, die den wirtschaftlichen Zielen der ursprünglichen am nächsten kommt.
CMS 3.0 ist ein Produkt von Highway Internet Dienstleistungen KG
office@highway.co.at, +43-1-9850665
FN: 136653k, UID: ATU40853304